Marder: Lösungen für Ihr Zuhause
Marder im Haus: Ein unerwünschter Gast und wie man ihn loswird
Der Marder, ein geschickter und anpassungsfähiger Kletterer, hat eine Vorliebe für Dachböden und Zwischendecken. Doch sein Einzug in menschliche Behausungen kann schnell zum Problem werden. Neben dem Lärm, den die Tiere verursachen, können sie auch erhebliche Schäden anrichten, indem sie Dämmungen zerbeissen, Kabel anknabbern und unangenehme Gerüche hinterlassen.
Professionelle Hilfe ist oft unerlässlich
Die Entfernung eines Marders aus einem Gebäude erfordert in der Regel fachmännische Hilfe. Ein Schädlingsbekämpfer verfügt über das nötige Wissen und die Ausrüstung, um den Marder sicher und effektiv zu vertreiben und die Einstiegspunkte dauerhaft zu schliessen.
Warum ist eine professionelle Lösung ratsam?
Sicherheit: Marder können aggressiv werden, wenn sie sich in die Enge getrieben fühlen. Ein Profi weiss, wie er das Risiko von Verletzungen minimiert.
Effektivität: Nur ein Fachmann kann die genauen Aufenthaltsorte des Marders feststellen und die richtigen Massnahmen ergreifen.
Dauerhafte Lösung: Durch eine professionelle Abdichtung aller möglichen Einstiegspunkte wird verhindert, dass neue Marder einziehen.
Was passiert bei einem professionellen Einsatz?
Inspektion: Wir untersucht das Gebäude auf Spuren des Marders und ermittelt die genauen Einstiegspunkte.
Vertreibung: Hier setzen wir auf unschädliche, aber für den Marder unangenehme Geruchs- und Geschmacksstoffe, die ihn dazu bewegen, das Gebäude zu verlassen. Diese Stoffe sind für Menschen und Tiere unbedenklich und verflüchtigen sich schnell, sodass keine dauerhaften Gerüche zurückbleiben.
Abdichtung: Alle möglichen Einstiegspunkte werden mit engmaschigen Gittern oder anderen geeigneten Materialien verschlossen.
Wichtige Hinweise:
Tierschutz: Vermeiden Sie den Einsatz von Fallen und Gift, da diese den Tieren grosse Schmerzen bereiten. Eine Privatperson darf Marder weder fangen noch töten. Das eidgenössische Jagdgesetz zählt den Marder zu den jagdbaren Wildtieren. Dies bedeutet, dass nur jagdberechtigte Personen das Tier fangen oder töten dürfen. Verboten sind gemäss der Jagdverordnung auch Schlingen, Gift und Fallen (ausgenommen Kastenfallen zum Lebendfang).
Schonzeit: Zudem muss die Schonzeit vom 16. Februar bis zum 31. August eingehalten werden. In dieser Zeit ziehen die Marder ihre Jungen auf.
Gesetzliche Bestimmungen: Informieren Sie sich über die geltenden Gesetze in Ihrer Region.
Fazit
Ein Marderbefall kann eine grosse Herausforderung darstellen. Mit professioneller Hilfe und einigen vorbeugenden Massnahmen kann das Problem jedoch schnell und effektiv gelöst werden. Denken Sie daran: Ein gesundes Mass an Koexistenz mit der Natur ist wichtig, aber wenn die Sicherheit und das Wohlbefinden in Ihrem Zuhause beeinträchtigt werden, ist es ratsam, zu handeln.
Haben Sie ein Marderproblem? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!
Folge uns auch Instagram!